Häufige Fragen

Oft gestellte Fragen

Wir möchten, dass Sie eine anregende und angenehme Zeit in der Kunsthalle verbringen. Doch auch die ausgestellten Kunstwerke benötigen einen angemessenen Schutz. An dieser Stelle versuchen wir daher Fragen zu beantworten, die uns häufig gestellt werden:

Warum dürfen Taschen und Jacken nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden?

Darf ich in der Kunsthalle fotografieren?

Warum ist das Licht in manchen Ausstellungen gedämpft?

Grundsätzlich ist in der Kunsthalle das Fotografieren für den privaten Gebrauch erlaubt. Bitte beachten Sie jedoch, dass Fotoaufnahmen nur ohne Blitz, Stativ oder Haltestangen für Smartphones und ausschließlich zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken gemacht werden dürfen. Bitte respektieren Sie den Sicherheitsabstand zu den Kunstwerken! Die Weitergabe und der Verkauf der Fotos von urheberrechtlich noch geschützten Kunstwerken (= lebende*r Künstler*innen bzw. Urheber*in ist noch keine 70 Jahre tot) sowie deren Upload im Internet stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die von Künstler*innen und Rechteinhaber*innen juristisch verfolgt werden kann. Hierfür können Ihnen hohe Kosten entstehen.
Achten Sie bitte auch die Privatsphäre anderer Besucher*innen und fotografieren Sie diese nicht ohne deren Einwilligung. Fotos, auf denen andere Menschen zu sehen sind, dürfen Sie nicht weiterverbreiten. Für Aufnahmen, die über die obenstehende Nutzung hinaus gehen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig für eine Foto- oder Drehgenehmigung per E-Mail an unsere Presseabteilung.
Die Rechte für noch geschützte Werke müssen ggf. selbst eingeholt werden.

Downloads

Raumplan Kunsthalle Bremen (PDF)
Raumplan Kunsthalle Bremen (PDF)
Besuchsordnung der Kunsthalle Bremen (PDF)
Besuchsordnung der Kunsthalle Bremen (PDF)