Oft gestellte Fragen
Wir möchten, dass Sie eine anregende und angenehme Zeit in der Kunsthalle verbringen. Doch auch die ausgestellten Kunstwerke benötigen einen angemessenen Schutz. An dieser Stelle versuchen wir daher Fragen zu beantworten, die uns häufig gestellt werden:
Warum dürfen Taschen und Jacken nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden?
Kunstwerke sind wertvoll und sehr empfindlich. Es ist daher äußerst wichtig, dass wir im Museum optimale Bedingungen für die Exponate gewährleisten, andernfalls würden wir keine Leihgaben erhalten. Entscheidend ist ein konstantes Klima, da sich sonst die Werke verändern – Holz, Papier, Karton etc. „arbeiten“ dann. Deshalb ist es zum Beispiel notwendig, dass – besonders bei schlechtem Wetter – Jacken und Mäntel an der Garderobe eingeschlossen bzw. abgegeben werden.
Auch die Sicherheit ist von höchster Bedeutung. Wenn Sie Ihre Taschen abgeben müssen, geht es vor allem um die Vermeidung von Schäden, die durch das Berühren der Bilder entstehen könnten. Aus diesem Grund achten unsere Mitarbeiter*innen darauf, dass die Besucher*innen nicht zu nahe an die Kunstwerke herantreten. Teilweise arbeiten wir auch mit Absperrungen oder Verglasung der Bilder.
Warum ist das Licht in manchen Ausstellungen gedämpft?
Licht ist sehr schädlich für Arbeiten auf Papier, da es unter UV-Strahlung gilbt und die Farben ausbleicht. Denken Sie daran, was passiert, wenn man eine Zeitung nur einen Tag im Sonnenlicht liegen lässt! Die Beleuchtung wird daher so reguliert, dass die Kunstwerke auch in Zukunft in gutem Zustand erhalten bleiben.
Darf ich in der Kunsthalle fotografieren?
Grundsätzlich ist in der Kunsthalle das Fotografieren für den privaten Gebrauch erlaubt. Bitte beachten Sie jedoch, dass Fotoaufnahmen nur ohne Blitz, Stativ oder Haltestangen für Smartphones und ausschließlich zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken gemacht werden dürfen. Bitte respektieren Sie den Sicherheitsabstand zu den Kunstwerken! Die Weitergabe und der Verkauf der Fotos von urheberrechtlich noch geschützten Kunstwerken (= lebende*r Künstler*innen bzw. Urheber*in ist noch keine 70 Jahre tot) sowie deren Upload im Internet stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die von Künstler*innen und Rechteinhaber*innen juristisch verfolgt werden kann. Hierfür können Ihnen hohe Kosten entstehen.
Achten Sie bitte auch die Privatsphäre anderer Besucher*innen und fotografieren Sie diese nicht ohne deren Einwilligung. Fotos, auf denen andere Menschen zu sehen sind, dürfen Sie nicht weiterverbreiten. Für Aufnahmen, die über die obenstehende Nutzung hinaus gehen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig für eine Foto- oder Drehgenehmigung per E-Mail an unsere Presseabteilung.
Die Rechte für noch geschützte Werke müssen ggf. selbst eingeholt werden.
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